Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Angebote und Lieferungen über SnackDragon.eu zwischen der Ventec Systems GmbH, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning, Deutschland, und ihren Kunden.
SnackDragon.eu richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2. Produkte und Leistungsumfang
Über SnackDragon.eu werden Verkaufsautomaten, Zusatzmodule, Zahlungskomponenten, Zubehör und Ersatzteile für gewerbliche Betreiber angeboten. Massgeblich sind die Produktbeschreibung, die im Bestellprozess ausgewiesene Konfiguration und eine etwaige schriftliche Auftragsbestätigung.
Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Gewichte, Kapazitäten und Lieferzeiten sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Zumutbare technische Änderungen bleiben vorbehalten, wenn sie den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf SnackDragon.eu ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellvorgang abschliesst oder eine Bestellung per E-Mail übermittelt. Ventec Systems GmbH kann dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung oder Lieferung der Ware annehmen.
Bei individuell konfigurierten Produkten, grösseren Stückzahlen, Rechnungswünschen oder offenen Compliance-/Verfügbarkeitsfragen kann Ventec Systems GmbH vor Annahme eine gesonderte Prüfung und Bestätigung verlangen.
Im Online-Shop gibt der Kunde eine Bestellung ab, indem er die gewünschten Produkte in den Warenkorb legt, seine Unternehmens- und Lieferdaten eingibt, Eingaben vor dem Absenden über die Korrektur- und Zurück-Funktionen des Bestellprozesses prüfen und berichtigen kann und die Bestellung über die abschliessende, eindeutig beschriftete Schaltfläche kostenpflichtig absendet. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt; diese Zugangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern die Annahme darin nicht ausdrücklich erklärt wird.
Die Bestelldaten werden dem Kunden mit der Bestätigungs-E-Mail übermittelt und können dort gespeichert werden; diese AGB sind unter https://snackdragon.eu/ch/agb.html jederzeit abrufbar und speicherbar. Vertragssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgeblich. Soweit § 312i Abs. 2 BGB dies im Verkehr mit Unternehmern zulässt, sind die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB abbedungen; die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschliesslich dieser AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, bleibt unberührt.
3a. Finanzierung über einen Finanzierungspartner
Für Lieferungen in die Schweiz wird eine Finanzierung derzeit nicht angeboten. Die folgenden Regelungen gelten nur, soweit ein Erwerb über einen Finanzierungspartner ausdrücklich vereinbart wird. In diesem Fall gilt Folgendes:
Der Finanzierungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und der Finanzierungsgesellschaft zustande. Ventec Systems GmbH ist daran nicht beteiligt und übernimmt keine Zusage zu Bewilligung, Konditionen oder Laufzeit. Auf der Website angegebene Monatsraten sind unverbindliche Beispielrechnungen und stehen unter dem Vorbehalt der Bonitätsprüfung durch die Finanzierungsgesellschaft.
Der Kaufvertrag über den Automaten kommt in diesen Fällen zwischen Ventec Systems GmbH und der Finanzierungsgesellschaft zustande; diese ist Käuferin und Rechnungsempfängerin. Lieferung und Übergabe erfolgen an den vom Kunden benannten Aufstellort. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemässe Übergabe schriftlich; diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Zahlung durch die Finanzierungsgesellschaft.
Der in Ziffer 12 beschriebenen Rückgabeoption steht ein bereits geschlossener Finanzierungsvertrag entgegen, da dieser nicht einseitig durch Ventec Systems GmbH aufgehoben werden kann. Eine Rückabwicklung setzt in diesen Fällen die Zustimmung der Finanzierungsgesellschaft voraus. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
4. Preise, Steuern und Versandkosten
Für Lieferungen in die Schweiz sind die Shoppreise Nettopreise in Schweizer Franken. Kartenzahlung und Vorkasse erfolgen in CHF. Beim Rechnungskauf über Billie gelten die deutschen EUR-Katalogpreise und die im Bestellprozess ausgewiesenen Versandkosten in EUR. Vor Abgabe der Bestellung werden die Zahlungswährung und der Gesamtbetrag angezeigt. Bei einer Ausfuhrlieferung aus Deutschland in die Schweiz nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 6 Umsatzsteuergesetz wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet.
Die Lieferung in die Schweiz erfolgt DAP an die angegebene Lieferadresse nach Incoterms 2020. Die Schweizer Einfuhrabfertigung, Einfuhrsteuer, allfällige Einfuhrabgaben und Abfertigungsgebühren des Transporteurs trägt der Käufer. Die Schweizer Einfuhrsteuer bemisst sich nach dem Entgelt zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort. Schweizer Zollabgaben fallen für diese Waren nicht an. Versand-, Speditions-, Installations-, Verpackungs- oder sonstige Zusatzkosten werden im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Angebot ausgewiesen.
Für die im Rahmen der vereinbarten Garantie kostenlose Lieferung eines Ersatzteils oder Rücksendung eines instand gesetzten Originalbauteils an die ursprüngliche Lieferadresse in der Schweiz übernimmt Ventec Systems GmbH abweichend von der vorstehenden Kostenregelung den erforderlichen Standardversand, die dabei anfallende Schweizer Einfuhrsteuer und allfällige weitere Einfuhrabgaben. Diese Ausnahme gilt nicht für die ursprüngliche Lieferung des Automaten oder Moduls. Die Mitwirkung des Käufers bei der Einfuhrabfertigung und seine Stellung als Importeur bleiben unberührt. Für diese Standardsendung übernimmt Ventec Systems GmbH ausserdem die zur Einfuhrabfertigung notwendigen Gebühren des Transporteurs.
Preisänderungen bleiben bis zur Annahme der Bestellung vorbehalten. Nach Vertragsschluss gelten die bestätigten Preise.
5. Zahlung
Zahlungen erfolgen per sicherer Online-Zahlung, Vorkasse/Banküberweisung oder einem im Bestellprozess angebotenen Zahlungsweg. Der konkret verfügbare Zahlungsweg kann von Produkt, Warenwert, Kundenstatus und Lieferland abhängen.
Bei Vorkasse gewähren wir den im Bestellprozess ausgewiesenen Preisnachlass von 1 % auf den Nettobetrag aus Waren und Versand; eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer wird aus dem verminderten Nettobetrag berechnet. Bei der steuerfreien Ausfuhrlieferung in die Schweiz fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist innerhalb von fünf Werktagen nach Versand der Bestellbestätigung zu zahlen. Bestätigt der Kunde für eine bereits aufgegebene Bestellung ausdrücklich den nachträglichen Wechsel auf Vorkasse, ist der in der anschließend versandten Vorkasserechnung ausgewiesene Gesamtbetrag innerhalb von fünf Werktagen nach Versand dieser Rechnung zu zahlen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag; gesetzliche Feiertage am Sitz der Ventec Systems GmbH zählen nicht mit. Ist bis zum Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen, erinnert Ventec Systems GmbH den Kunden und setzt eine Nachfrist von zwei weiteren Werktagen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Ventec Systems GmbH berechtigt, die Bestellung zu stornieren beziehungsweise, soweit bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Rechnungskauf über Billie ist nur für Geschäftskunden und vorbehaltlich der Freigabe durch Billie verfügbar. Der Kunde wird zur Prüfung und Zahlungsfreigabe zu Stripe beziehungsweise Billie weitergeleitet. Nach Freigabe gilt das dort und auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel, im Checkout grundsätzlich 30 Tage. Die Zahlung ist an die von Billie mitgeteilte Zahlstelle zu leisten; bei Zahlungsverzug gelten die dortigen Hinweise und die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Ventec Systems GmbH kann Lieferungen von vollständiger Zahlung, positiver Kundenprüfung oder vollständigen Unternehmensdaten abhängig machen.
6. Lieferung, Gefahrübergang und Teillieferungen
Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferart richtet sich nach Produktgrösse und Verfügbarkeit; Automaten und grössere Module können per Spedition geliefert werden.
Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Angaben.
Bei DAP-Lieferung in die Schweiz geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, wenn die Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel zur Entladung bereitgestellt ist.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass Lieferadresse, Zufahrt, Entladebedingungen, Stromanschluss, Aufstellfläche, betriebliche Genehmigungen und sonstige Einsatzvoraussetzungen für das bestellte Produkt geeignet sind.
Bei altersbeschränkten Sortimenten, Zahlungsdiensten, Telekommunikations-/SIM-Anbindungen, Standortbetrieb oder Automatenaufstellung ist der Kunde für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verantwortlich.
Mitwirkung bei der Einfuhr. Der Käufer stellt vor dem Versand die für die Schweizer Einfuhrabfertigung erforderlichen Angaben bereit, insbesondere die Importeursdaten und die Verzollungsinstruktion. Kommt der Käufer dieser Mitwirkung nicht nach, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend; dadurch entstehende Standzeiten und Mehrkosten trägt der Käufer. Mit der Einfuhr auf eigenen Namen wird der Käufer Importeur im Sinne des Schweizer Produkt- und Entsorgungsrechts und übernimmt die damit verbundenen Pflichten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum der Ventec Systems GmbH.
Bei laufender Geschäftsbeziehung bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Ventec Systems GmbH.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen.
10. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Unternehmer, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Für neue Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für gebrauchte Waren gelten die im Einzelfall bestätigten Bedingungen. Normaler Verschleiss und gebrauchsbedingte Abnutzung stellen keinen Sachmangel dar.
Bei jedem dafür freigegebenen neuen Automaten und Modul ist die Leistung „3 Jahre Ersatzteile kostenlos“ im Kaufpreis enthalten; sie wird nicht gesondert berechnet und nicht als eigene Position ausgewiesen. Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss abrufbaren Garantiebedingungen. Sie ist eine selbstständige freiwillige Garantie und beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht. Für Produkte, die dafür nicht freigegeben sind, wird keine zusätzliche freiwillige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gewährt. Hinweise zur praktischen Abwicklung von Mängelfällen stehen auf der Seite Mängelhaftung & Service.
11. Haftung
Ventec Systems GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12. Rücksendungen und Stornierungen im B2B-Verkehr
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht im reinen Unternehmergeschäft nicht. Für Rückgaben ohne Mangel gilt die nachstehende freiwillige 30-Tage-Rückgabeoption. Stornierungen und sonstige Kulanzlösungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Geschäftskunden können vollständige, funktionsfähige Standardware ohne oder mit leichten Gebrauchsspuren ohne geltend gemachten Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung gemäss den Rückgabebedingungen zurückgeben. Die Rückgabe ist vor dem Rückversand per E-Mail anzumelden; eine Zustimmung ist dafür nicht erforderlich. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Für unbeschädigte Ware ohne Gebrauchsspuren erstatten wir 100 % des Warenwerts; bei leichten Gebrauchsspuren 90 %. Bei deutlich sichtbaren Spuren kann im Einzelfall eine Erstattung von 80 % vereinbart werden.
Den Rücktransport stimmen wir gemeinsam ab. In der Regel trägt der Kunde die Rücktransportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird; nicht automatisch erstattet werden Zusatzkosten wie Spedition, Montage, Verpackung, Zahlungsabwicklung oder Sonderkonfiguration. Bei individuell konfigurierten Produkten oder Sonderbeschaffungen klären wir eine mögliche Rücknahme im Einzelfall.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ventec Systems GmbH in Ismaning, Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
Ventec Systems GmbH, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning, E-Mail: info@snackdragon.eu
Stand: 2. Oktober 2026
Identifikationsnummern für Frankreich (EPR)
Ventec Systems GmbH: Elektro- und Elektronikgeräte (DEEE): FR545831_05VKUT; Batterien: FR545831_06XANX.