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SnackDragon.euDEFR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Angebote und Lieferungen über SnackDragon.eu zwischen der Ventec Systems GmbH, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning, Deutschland, und ihren Kunden.

SnackDragon.eu richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

2. Produkte und Leistungsumfang

Über SnackDragon.eu werden Verkaufsautomaten, Zusatzmodule, Zahlungskomponenten, Zubehör und Ersatzteile für gewerbliche Betreiber angeboten. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, die im Bestellprozess ausgewiesene Konfiguration und eine etwaige schriftliche Auftragsbestätigung.

Technische Angaben, Abbildungen, Maße, Gewichte, Kapazitäten und Lieferzeiten sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Zumutbare technische Änderungen bleiben vorbehalten, wenn sie den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte auf SnackDragon.eu ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellvorgang abschließt oder eine Bestellung per E-Mail übermittelt. Ventec Systems GmbH kann dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung oder Lieferung der Ware annehmen.

Bei individuell konfigurierten Produkten, größeren Stückzahlen, Rechnungswünschen oder offenen Compliance-/Verfügbarkeitsfragen kann Ventec Systems GmbH vor Annahme eine gesonderte Prüfung und Bestätigung verlangen.

Im Online-Shop gibt der Kunde eine Bestellung ab, indem er die gewünschten Produkte in den Warenkorb legt, seine Unternehmens- und Lieferdaten eingibt, Eingaben vor dem Absenden über die Korrektur- und Zurück-Funktionen des Bestellprozesses prüfen und berichtigen kann und die Bestellung über die abschließende, eindeutig beschriftete Schaltfläche kostenpflichtig absendet. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt; diese Zugangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern die Annahme darin nicht ausdrücklich erklärt wird.

Die Bestelldaten werden dem Kunden mit der Bestätigungs-E-Mail übermittelt und können dort gespeichert werden; diese AGB sind unter https://snackdragon.eu/agb.html jederzeit abrufbar und speicherbar. Vertragssprachen sind Deutsch und Französisch. Soweit § 312i Abs. 2 BGB dies im Verkehr mit Unternehmern zulässt, sind die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB abbedungen; die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, bleibt unberührt.

3a. Leasing und Mietkauf über einen Finanzierungspartner

Auf Wunsch kann der Erwerb eines Automaten über einen Finanzierungspartner als Leasing oder Mietkauf abgewickelt werden. In diesem Fall gilt Folgendes:

Der Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Finanzierungsgesellschaft zustande. Ventec Systems GmbH ist daran nicht beteiligt und übernimmt keine Zusage zu Bewilligung, Konditionen oder Laufzeit. Auf der Website angegebene Monatsraten sind unverbindliche Beispielrechnungen und stehen unter dem Vorbehalt der Bonitätsprüfung durch die Finanzierungsgesellschaft.

Der Kaufvertrag über den Automaten kommt in diesen Fällen zwischen Ventec Systems GmbH und der Finanzierungsgesellschaft zustande; diese ist Käuferin und Rechnungsempfängerin. Lieferung und Übergabe erfolgen an den vom Kunden benannten Aufstellort. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe schriftlich; diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Zahlung durch die Finanzierungsgesellschaft.

Der in Ziffer 12 beschriebenen Rückgabeoption steht ein bereits geschlossener Finanzierungsvertrag entgegen, da dieser nicht einseitig durch Ventec Systems GmbH aufgehoben werden kann. Eine Rückabwicklung setzt in diesen Fällen die Zustimmung der Finanzierungsgesellschaft voraus. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

4. Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bruttopreise werden ergänzend ausgewiesen, soweit dies im Shop dargestellt wird.

Versand-, Speditions-, Installations-, Verpackungs-, Zoll- oder sonstige Zusatzkosten werden im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Angebot ausgewiesen.

Preisänderungen bleiben bis zur Annahme der Bestellung vorbehalten. Nach Vertragsschluss gelten die bestätigten Preise.

5. Zahlung

Zahlungen erfolgen per sicherer Online-Zahlung, Vorkasse/Banküberweisung oder einem im Bestellprozess angebotenen Zahlungsweg. Der konkret verfügbare Zahlungsweg kann von Produkt, Warenwert, Kundenstatus und Lieferland abhängen.

Bei Vorkasse ist der Gesamtbetrag innerhalb von fünf Werktagen nach Versand der Bestellbestätigung zu zahlen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag; gesetzliche Feiertage am Sitz der Ventec Systems GmbH zählen nicht mit. Ist bis zum Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen, erinnert Ventec Systems GmbH den Kunden und setzt eine Nachfrist von zwei weiteren Werktagen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Ventec Systems GmbH berechtigt, die Bestellung zu stornieren beziehungsweise, soweit bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurückzutreten.

Rechnung ist nur für geprüfte Geschäftskunden möglich. Eine Freigabe kann insbesondere von vollständigen Unternehmensdaten, gültiger USt-ID, positiver automatischer Geschäftskundenprüfung, offizieller Firmenadresse und übereinstimmender Lieferadresse abhängen.

Wird Rechnung freigegeben, ist sie innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Ventec Systems GmbH kann Lieferungen von vollständiger Zahlung, positiver Kundenprüfung oder vollständigen Unternehmensdaten abhängig machen.

6. Lieferung, Gefahrübergang und Teillieferungen

Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferart richtet sich nach Produktgröße und Verfügbarkeit; Automaten und größere Module können per Spedition geliefert werden.

Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Unternehmern spätestens mit Übergabe an den Versanddienstleister, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass Lieferadresse, Zufahrt, Entladebedingungen, Stromanschluss, Aufstellfläche, betriebliche Genehmigungen und sonstige Einsatzvoraussetzungen für das bestellte Produkt geeignet sind.

Bei altersbeschränkten Sortimenten, Zahlungsdiensten, Telekommunikations-/SIM-Anbindungen, Standortbetrieb oder Automatenaufstellung ist der Kunde für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verantwortlich.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum der Ventec Systems GmbH.

Bei laufender Geschäftsbeziehung bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Ventec Systems GmbH.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen.

10. Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Unternehmer, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Für neue Automaten und Module beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für gebrauchte Ware, Verschleißteile und ausdrücklich als Service-/Ersatzteil gekennzeichnete Komponenten gelten die im Einzelfall bestätigten Bedingungen.

Bei jedem dafür freigegebenen neuen Automaten und Modul ist die Leistung „3 Jahre Ersatzteile kostenlos“ im Kaufpreis enthalten; sie wird nicht gesondert berechnet und nicht als eigene Position ausgewiesen. Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss abrufbaren Garantiebedingungen. Sie ist eine selbstständige freiwillige Garantie und beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht. Für Produkte, die dafür nicht freigegeben sind, wird keine zusätzliche freiwillige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gewährt. Hinweise zur praktischen Abwicklung von Mängelfällen stehen auf der Seite Mängelhaftung & Service.

11. Haftung

Ventec Systems GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12. Rücksendungen und Stornierungen im B2B-Verkehr

Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht im reinen Unternehmergeschäft nicht. Rücknahmen, Stornierungen oder Kulanzlösungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Eine freiwillig beworbene 30-Tage-Rückgabeoption gilt nur nach vorheriger Abstimmung und im Umfang der Rückgabebedingungen. Sie betrifft Rückgaben ohne geltend gemachten Mangel; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Eine vollständige Erstattung setzt vollständige, unbeschädigte Ware ohne Gebrauchsspuren voraus; bei Gebrauchsspuren kann die Erstattung je nach Zustand reduziert werden, zum Beispiel auf 90 % oder 80 % des Warenwerts.

Den Rücktransport stimmen wir gemeinsam ab. In der Regel trägt der Kunde die Rücktransportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird; nicht automatisch erstattet werden Zusatzkosten wie Spedition, Montage, Verpackung, Zahlungsabwicklung oder Sonderkonfiguration. Bei individuell konfigurierten Produkten, Sonderbeschaffungen, größeren Stückzahlen oder bereits versandter Ware klären wir die Abwicklung im Einzelfall.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ventec Systems GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Ventec Systems GmbH, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning, E-Mail: info@snackdragon.eu

Stand: Juli 2026