B2B-Mängelhaftung, Ersatzteilgarantie und Service
1. Vertragliche Grundlage
Für neue bei uns gekaufte Verkaufsautomaten und neue Zusatzmodule gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe von § 10 unserer AGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Bei freigegebenen neuen Automaten und Modulen ist die Leistung „Drei Jahre Ersatzteile kostenlos“ im Kaufpreis enthalten.
2. Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Maßgeblich bleiben der konkrete Vertrag, die Produktbeschreibung, die Auftragsbestätigung und unsere AGB.
Für gebrauchte Ware, Verschleißteile, Verbrauchsmaterial sowie ohne Automaten einzeln verkaufte Ersatzteile, Zahlungsterminals und Komponenten gelten die jeweils im Einzelfall bestätigten Bedingungen. Mit einem Automaten gelieferte Zahlungs- und Altersprüfmodule sind dagegen von der Ersatzteilzusage erfasst.
2a. Leasing und Mietkauf
Wird der Automat über eine Finanzierungsgesellschaft erworben, ist diese Käuferin und grundsätzlich Inhaberin der Mängelrechte. Der Leasingnehmer beziehungsweise Mietkäufer kann technische Probleme unmittelbar an Ventec Systems GmbH melden. Eine rechtsgeschäftliche Geltendmachung von Mängelrechten erfolgt durch die Finanzierungsgesellschaft oder mit deren Vollmacht beziehungsweise nach Abtretung.
Die 30-tägige Rückgabeoption gilt in diesen Fällen nicht ohne Weiteres, weil der Finanzierungsvertrag zwischen dem Kunden und der Finanzierungsgesellschaft besteht und von Ventec Systems GmbH nicht aufgehoben werden kann. Eine Rückabwicklung ist nur mit Zustimmung der Finanzierungsgesellschaft möglich.
30 Tage Rückgabeoption
Für Geschäftskunden kann Ventec Systems GmbH freiwillig eine Rückgabe innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung anbieten. Die Rückgabe muss vorab abgestimmt und schriftlich bestätigt werden; ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht wird dadurch nicht begründet.
Die Rückgabeoption betrifft Rückgaben ohne geltend gemachten Mangel. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
Bei vollständiger, unbeschädigter Ware ohne sichtbare Gebrauchsspuren kann der Kaufpreis zu 100 % erstattet werden. Bei leichten Prüf- oder Gebrauchsspuren kann die Erstattung auf 90 % des Warenwerts reduziert werden. Bei deutlich sichtbaren Spuren, aber vollständiger, funktionsfähiger und technisch einwandfreier Rückgabe, kann im Ausnahmefall eine Erstattung von 80 % des Warenwerts angesetzt werden.
Den Rücktransport stimmen wir gemeinsam ab. In der Regel trägt der Kunde die Rücktransportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Nicht automatisch erstattet werden Zusatzkosten wie Spedition, Montage, Verpackung, Zahlungsabwicklung oder Sonderkonfiguration.
Bei beschädigten, unvollständigen, kundenspezifisch angepassten oder bereits weiterverkauften beziehungsweise vermieteten Geräten finden wir gemeinsam eine faire Lösung; Rücknahme und Erstattung stimmen wir hier im Einzelfall ab.
3. Dauer der Mängelhaftung
Für neue Automaten und Module beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Die in § 10 unserer AGB genannten gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.
4. Nacherfüllung und Serviceabwicklung
Liegt ein Sachmangel vor, richten sich Art, Umfang und Grenzen der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 439 BGB, und unseren AGB. Nach der Fehlerdiagnose koordinieren wir die im Einzelfall erforderliche Abwicklung.
Ob eine Ersatzteillieferung, Reparatur, Rücksendung, ein Vor-Ort-Einsatz oder eine andere Lösung erforderlich ist, hängt vom konkreten Mangel und den gesetzlichen Vorgaben ab. Ein Vor-Ort-Service oder Ersatzgerät wird nicht unabhängig von einem berechtigten Mängelanspruch als eigenständige Leistung zugesagt.
5. Was für sich allein kein Sachmangel ist
Schäden durch unsachgemäße Installation, ungeeignete Aufstellung, falsche Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe durch Dritte, nicht freigegebene Umbauten, Vandalismus, Feuchtigkeit, Überhitzung, Stromprobleme, Transport nach Gefahrübergang oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung begründen für sich allein keinen Mängelanspruch gegen Ventec Systems GmbH.
Dasselbe gilt grundsätzlich für normalen Verschleiß, Verbrauchs- und Verschleißteile, kosmetische Gebrauchsspuren, Störungen von Software-, Netzwerk-, SIM- oder Payment-Providern außerhalb unseres Verantwortungsbereichs sowie Schäden durch Sortiment, Befüllung oder Standortbetrieb. Gesetzliche Rechte wegen eines daneben bestehenden Sachmangels bleiben unberührt.
6. Abwicklung
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung per E-Mail an info@snackdragon.eu zu melden. Die Meldung soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung, Fotos oder Videos und Kontaktdaten des Ansprechpartners enthalten. Für Kaufleute gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
Der Kunde hat Ventec Systems GmbH eine Prüfung zu ermöglichen und darf defekte Teile nicht ohne Abstimmung entsorgen oder verändern, wenn dadurch die Fehlerprüfung erschwert wird.
7. Drei Jahre Ersatzteile kostenlos
Kurzüberblick: insgesamt 36 Monate ab Ablieferung; abgedeckte Ersatzteile beziehungsweise Reparatur des ausgebauten Originalteils und erforderlicher Standardversand inklusive. Anfahrt, Diagnose und Arbeit am Automaten, Aus- und Einbau sowie ein Ersatzautomat sind nicht enthalten. Im ersten Jahr nach Ablieferung werden diese Kosten bei einem Mangel von den gesetzlichen Mängelrechten erfasst, soweit sie erforderlich sind.
Maßgeblich ist die in der Auftragsbestätigung genannte Fassung. Aktuelle Fassung: ETG-2026-08-06-1 vom 6. August 2026.
Garantiegeber: Ventec Systems GmbH, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning, Deutschland, info@snackdragon.eu.
Die Garantie ist im Kaufpreis jedes dafür freigegebenen neuen Automaten und Moduls enthalten. Sie wird nicht gesondert berechnet und nicht als eigene Position ausgewiesen. Die Laufzeit beträgt insgesamt 36 Monate ab Ablieferung des abgedeckten Produkts. Beim Bundle CSC-10C + CSC-10N sind beide Geräte abgedeckt. Eine Ersatzteillieferung oder Reparatur beginnt keine neue Garantiefrist.
Verliert ein Originalbauteil des abgedeckten Automaten oder Moduls innerhalb der Garantiezeit wegen eines Material- oder Herstellungsfehlers seine Funktion, erfüllt Ventec Systems GmbH die Garantie nach angemessener Ferndiagnose nach eigener Wahl durch ein neues, fachgerecht instand gesetztes oder technisch gleichwertiges und kompatibles Ersatzteil ohne Teileberechnung oder durch die fachgerechte Instandsetzung des ausgebauten Originalbauteils ohne Reparaturberechnung. Enthalten sind die nach dieser Zusage erbrachte Teile- oder Reparaturleistung und der hierfür erforderliche Standardversand an die ursprüngliche Lieferadresse in Deutschland oder im französischen Mutterland. Für andere Lieferländer gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Versandregel. Ventec Systems GmbH kann die Rücksendung des defekten Teils mit einem bereitgestellten Versandetikett verlangen.
Kann Ventec Systems GmbH ein abgedecktes Bauteil innerhalb von 30 Werktagen nach vollständiger Schadensmeldung weder liefern noch durch ein funktionsgleiches Teil ersetzen noch instand setzen, erhält der Kunde stattdessen einen Geldbetrag. Die Ersatzpflicht in Geld aus dieser Zusage ist auf insgesamt 350 Euro netto je abgedecktem Automaten oder Modul begrenzt. Ein Anspruch auf Erstattung des Automaten- oder Modul-Kaufpreises entsteht aus dieser Garantie nicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Nicht enthalten sind: Anfahrt, Vor-Ort-Diagnose, Arbeitszeit am Automaten, Aus- und Einbau, Montage, Programmierung vor Ort, Automatentransport, Standzeit, Ersatzgerät sowie entgangener Gewinn oder sonstige Betriebsfolgekosten. Diese Leistungen organisiert und bezahlt der Kunde.
Diese Ausschlüsse betreffen ausschließlich die vorliegende Garantiezusage. Im ersten Jahr nach Ablieferung bestehen daneben die gesetzlichen Mängelrechte nach § 10 unserer AGB. Liegt ein Mangel vor, schulden wir dort die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen einschließlich Anfahrt und Arbeitszeit, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind; reicht die Zusendung eines Ersatzteils, ist ein Vor-Ort-Einsatz nicht erforderlich. Ab dem dreizehnten Monat bleiben Ersatzteil und Standardversand nach dieser Zusage kostenlos, den Einbau organisiert der Kunde.
Sicherheitsrelevante Arbeiten sind durch eine dafür qualifizierte Fachkraft auszuführen.
Nicht abgedeckt sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, normale Abnutzung, Reinigung und Wartung sowie Schäden durch ungeeignete Aufstellung, falsche Bedienung, unzureichende Wartung, Vandalismus, Feuchtigkeit, Überhitzung, Überspannung oder andere äußere Einwirkungen, Transport oder Versetzung nach der ersten Ablieferung, nicht freigegebene Umbauten und Eingriffe Dritter. Die mit dem Automaten gelieferten Zahlungs- und Altersprüfmodule sind wie die übrigen Bauteile abgedeckt. Nicht abgedeckt sind Mobilfunk-, Telemetrie- und Zahlungsdienste einschließlich der dafür gestellten SIM-Karte und ihrer Freischaltung, Drittsoftware sowie Module, die der Kunde selbst beschafft oder nachgerüstet hat; insoweit gelten die Rechte gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Fällt ein abgedecktes Modul selbst aus, bleibt es unabhängig davon erfasst.
Der Garantiefall ist unverzüglich per E-Mail mit Bestell- oder Rechnungsnummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung sowie aussagekräftigen Fotos oder Videos zu melden. Der Kunde muss die Ferndiagnose ermöglichen und die Bedien- und Wartungsvorgaben einhalten. Verlangt Ventec Systems GmbH die Rücksendung eines defekten Teils, wird dem Kunden vor Versand des Ersatzteils dessen maßgeblicher Netto-Ersatzteilpreis schriftlich mitgeteilt und ein Rücksendeetikett bereitgestellt. Das defekte Teil ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Etiketts zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung auch nach schriftlicher Erinnerung und einer weiteren Frist von 14 Tagen nicht, kann der zuvor mitgeteilte Netto-Ersatzteilpreis berechnet werden.
Ersatzteilverfügbarkeit über die Garantiezeit hinaus: Für alle funktionsrelevanten Bauteile der von uns verkauften Automatenmodelle halten wir Ersatzteile mindestens acht Jahre ab Ablieferung des Automaten vor und liefern sie innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Bestellung. Acht Jahre sind die zugesagte Untergrenze und kein Enddatum; danach liefern wir weiter, solange wir die Teile beim Hersteller beziehen können. Mechanische Teile wie Spiralen, Frontglas, Riemen, Fachnummern, Warenschacht-Riegel und Kunststoffteile erhält jeder Besteller direkt. Technische Baugruppen wie Steuerplatinen, Antriebe, Sensoren, Netzteil und Kühlbaugruppe liefern wir im Rahmen eines Austauschs durch einen Fachbetrieb. Für die in Anhang II Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/2024 genannten Bauteile gilt zusätzlich die dort vorgesehene Aufteilung: Türgriffe, Türscharniere, Bedienelemente, Türdichtungen, Ablagen, Körbe und Regale erhält jeder Besteller; Leiterplatten, Temperaturfühler, Thermostate, Anlaufrelais und Lichtquellen geben wir ausschließlich an fachlich qualifizierte Reparaturbetriebe ab. Nach Ablauf der ersten 36 Monate werden die Teile zum jeweils gültigen Listenpreis berechnet.
Die Garantie ist an den gelieferten Automaten oder das gelieferte Modul und die im Lieferschein ausgewiesene Seriennummer gebunden. Sie kann nur vom Käufer oder, bei Finanzierung, von der Finanzierungsgesellschaft beziehungsweise einem von ihr bevollmächtigten Nutzer geltend gemacht werden. Bei einer Veräußerung geht sie nicht automatisch auf den Erwerber über; eine Übertragung erfordert die vorherige schriftliche Bestätigung der Ventec Systems GmbH. Bei einer Einzelgarantie ist der Gesamtwert aller Garantieleistungen auf den Netto-Kaufpreis des abgedeckten Automaten oder Moduls begrenzt. Bei der Bundle-Garantie ist der Gesamtwert aller Leistungen für beide Geräte zusammen auf den Netto-Kaufpreis des abgedeckten Bundles begrenzt. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
Stand: 6. August 2026